Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Traktors
Mindestalter, Führerschein
Der Mietgegenstand darf nur von Mietern gelenkt werden, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben und über eine entsprechende Fahrerlaubnis (Führerscheinklasse B) verfügen. Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen sind und der Führerschein vorgelegt. wird.
Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zu missbrauchen. Die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, sowie das Befahren von ungesichertem Gelände ist untersagt. Es sind die Regeln der StVO zu befolgen, der Vermieter übernimmt keine Haftung. Ebenfalls ist eine Untervermietung nicht erlaubt. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden. Das Fahrzeug ist für höchsten drei Personen zugelassen. Das Mitnehmen von Kindern unter 6 Jahren ist untersagt. Für entstehende Personenschäden und Sachschäden (Fahrer und Beifahrer) wird keinerlei Haftung vom Vermieter übernommen. Das Fahrzeug darf bis zu einem Umkreis von 50 km ab Standort der Vermietung bewegt werden.
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug zum Gebrauch. Das Fahrzeug ist Haftpflichtversichert mit einer Selbstbeteiligung von 300,00 € . Sie erhalten vor Fahrbeginn eine Einweisung. Steht das gebuchte Fahrzeug bei Mietbeginn nicht zur Verfügung behält sich der Vermieter das Recht vor, ein vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen.
Pflichten des Mieters
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln , die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Auch wenn dies ein landwirtschaftliches Fahrzeug ist, dient es nicht mehr der Landwirtschaft und daher ist das Befahren von Feldwegen nicht erlaubt. Sollte das Fahrzeug abgestellt werden, ist der Schlüssel abzuziehen und der Batterieschalter zu tätigen. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, auch soweit der Vermieter hierfür in Anspruch genommen wird, es sei denn, der Vermieter hat den Umstand überwiegend zu vertreten.
Verhalten bei Unfällen: kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzu zuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Er ist weiter verpflichtet, den Schaden dem Vermieter unverzüglich vorab anzuzeigen. Ferner hat er unverzüglich, unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallbericht, der in allen Punkten auszufüllen ist, den Vermieter vollständig zu informieren, sodass der Vermieter seiner Anzeigenpflicht gegenüber dem Versicherer in Wochenfrist nachkommen kann. Notwendige Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug sind ausdrücklich nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.
Buchung, Rücktritt und Umbuchung
Eine Buchung ist nur schriftlich zu tätigen. Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von 30,00 € innerhalb von 10 Tagen per Überweisung fällig.
Sollte die Witterung unzumutbar sein, kann auf Wunsch eine Umbuchung erfolgen oder der Betrag erstattet werden. Dies gilt ebenso bei höherer Gewalt. Verlangt der Mieter die Stornierung der Buchung werden 10% des Mietpreises als Stornogebühren fällig. Bei Nichtabnahme am Miettag wird die Anzahlung in Höhe von 30,00 € als Mietausfall einbehalten.
Zahlungsbedingung und Kaution
Es gelten die Mietpreise der bei der Buchung gültigen Preisliste. Im Mietpreis inbegriffen ist der Dieselkraftstoff und die Haftpflichtversicherung. Der Mietpreis ist für die gewünschte Mietdauer im Voraus bei Mietbeginn zu zahlen, ebenso die Kaution in Höhe von 300,00 €. Nach Rückgabe des unbeschädigten Mietobjekts wird die Kaution erstattet. Sollte der Mieter das Fahrzeug verspätet zurück geben, wird ab einer halben Stunde nach des vereinbarten Mietendes der nächste Zeittarif berechnet und sofort fällig.
Speicherung und Weitergabe von Personendaten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten speichert. Die Daten können im Falle zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden, für den Fall, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen.
Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so hat die Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.
Gerichtsstand ist Sitz des Vermieters